Constitution
27. Januar
2000
Siliconia wurde am 6. August 1998 gegründet mit dem
Zweck, Waffenstudenten in California gesellig zu verbinden, das
Brauchtum mensurschlagender Verbindungen zu pflegen und das Weiterbestehen
des Waffenstudententums zu fördern.
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Der Name Siliconia leitet sich her
aus dem Arbeits- und Wohngebiet der Mehrzahl der frühen Mitglieder,
nämlich dem sogenannten Silicon Valley im Süden der San Francisco
Bay.
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In Anlehnung an waffenstudentischen Usus wählt Siliconia
die folgenden Abzeichen:
Zur Ehrung des Gastlandes nimmt Siliconia die Farben
rot, weiss und blau an.
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Die Farben werden nicht als Band und/oder Mütze getragen.
Stattdessen tragen die Mitglieder bei Veranstaltungen
der Siliconia die Farben ihres Bundes im deutschsprachigen
Raum. Siliconia's
Farben können als Zipfel und/oder Nadel getragen werden.
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Feld oben links: Ein Computerchip symbolisiert Silicon
Valley.
Feld oben rechts: Der Bär symbolisiert den Gaststaat
California.
Feld unten: Zwei gekreuzte Schläger mit Eichenlaub
symbolisiert die Mensurfähigkeit der Mitglieder.
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Der Zirkel zeigt die Buchstaben des Namens 'Siliconia'.
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Jeder mensurfähige oder ehemals mensurfähige Angehörige
einer schlagenden oder fakultativ schlagenden Verbindung kann sich
durch Bezahlung seines Beitrages und durch Anerkennung dieser Satzung
um Mitgliedschaft bei Siliconia bewerben.
Die Mitgliedschaft bedarft der Bestätigung durch den
Inhaber einer Charge. Andere
Personen, die waffenstudentische Wert- und Ehrvorstellungen besitzen
und die zeigen, dass sie das Waffenstudententum zu fördern gewillt
sind, können per Mehrheitbeschluss eines ordentlich einberufenen
Conventes Mitgliedschaft erlangen.
Mitgliedschaft impliziert die Bereitschaft, ein Amt
(Charge) und einzelne Aufgaben zu übernehmen und solche nicht ohne
schwerwiegenden Grund auszuschlagen.
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Die Entscheidungen und Satzungsvorschriften der Siliconia
werden auf einem Convent getroffen auf dem alle aktiven Mitglieder
Sitz und Stimme haben. Wenn
nicht anders vorgeschrieben, zieht einfache Mehrheit der Abstimmenden.
Ordentliche Convente (oC) sollen in Abständen von
nicht mehr als drei Monaten stattfinden,
können aber ausfallen, falls nichts zur Entscheidung anliegt.
Ein oC ist mit drei Mitgliedern beschlussfähig.
Der regelmässige Termin des monatlichen Stammtisches
gilt als ordnungsgemäss einberufener oC.
Andere oC müssen mindestens 10 Tage vor dem Stattfinden einberufen
werden.
Ein ausserordentlicher Convent (aoC) kann von zwei
oder mehr Mitgliedern einberufen werden, um Entscheidungen zu treffen,
die nicht auf einen ordentlich einberufenen Convent warten können. Die Entscheidungen eines aoC müssen von einen oC ratifiziert
werden, um bleibende Gültigkeit zu erlangen.
Entscheidungen von oC oder aoC werden protokolliert.
Unprotokollierte Entscheidungen haben keine dauerhafte Wirkung.
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In Analogie zu waffenstudentischen Bündern wählt
Siliconia 'Chargierte.'
Die Chargen der Siliconia werden auf ein Jahr von
Stiftungsfest zu Stiftungsfest vergeben.
Folgende Chargen werden besetzt:
x
Senior
xx
Consenior
xxx
Sekretär
FM
Fuchsmajor
KW
Kassenwart
Der Inhaber einer Charge darf das Symbol der Charge
hinter dem Zirkel der Siliconia führen.
Als Anerkennung für eine besonders gut geführte Charge
kann der oC Erlaubnis erteilen, das Chargensymbol in Klammern hinter
dem Zirkel der Siliconia zu führen.
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x:
Integration, Sprecher, Vorsitz bei Conventen und
Kneipen, Einberufung des oC, Sicherstellung dass für jede Aufgabe
ein Verantwortlicher benannt ist und dass die Aufgabe ordnungsgemäss
durchgeführt wird.
xx:
Organisation von Kneipen und monatlichem Stammtisch,
Initiierung anderer Veranstaltungen, Einladung und Erinnerung
an Veranstaltungstermine, Reservierungen etc.
xxx:
Führung des Protokolls auf oC und aoC, Gästebuch,
Aufrechterhaltung der Mail-Liste auf dem neuesten Stand.
FM:
Rekruitierung, Verwaltung von Couleurkarten, Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Artikel für die Verbandszeitungen).
KW:
Eintreibung und Verwaltung der Beiträge und anderer
Einkünfte, Auszahlungen, Buchführung, jährliche Rechenschaft
vor dem oC.
Andere Aufgaben sind in Analogie zu waffenstudentischen
Bündern den Chargen zugeordnet.
Aufgaben zur Förderung des Waffenstudententums werden
zu einem späteren Zeitpunkt definiert und sinnvoll den bestehenden
Chargen oder noch zu schaffenden Ämtern und/oder allgemeinen
Mitgliedern zugeordnet.
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Der oC / aoC kann Rüffel aussprechen für Nichterfüllung
oder schlechter Erfüllung einer dem Beklagten aufgetragenen Aufgabe,
für schlechtes Benehmen und für Schädigung des Ansehens von Siliconia.
Vor Aussprache eines Rüffels muss dem Beklagten Gelegenheit
gegeben werden, sich vor dem oC / aoC zur Sache zu äussern
und eine Verteidigung vorzubereiten.
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Ein Mitglied kann jederzeit einseitig seinen Austritt
erklären. Der Austritt
mit dem Zweck eine Sanktion oder Strafe zu umgehen ist unehrenhaft
und führt deshalb zur unehrenhaften Entlassung.
Mitglieder, die Kalifornien verlassen haben, können
durch Bezahlung ihres Beitrages und Erfüllung ihrer anderswo definierten
Verpflichtungen, ihre Mitgliedschaft aufrechterhalten und sich "Alumni"
nennen.
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